Aktuelles
BEISPIEL 1 – 19.04.2021
Zum Härtefallfonds wurde am 16.04.2021 eine neue Richtlinie erlassen. Unten finden Sie die Richtlinie im Vollumfang, die Wirtschaftskammer fasst wie wesentlichen Eckpunkte wie folgt zusammen (Hervorhebung ist durch die Draxl.Raabe Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Wien erfolgt):
- Verlängerung um drei Betrachtungszeiträume, insgesamt sind damit Anträge für maximal 15 Betrachtungszeiträume möglich.
- Antragstellung bis einschließlich 31.07.2021 möglich.
- Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ab 1. Juni ein Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Maximal werden 1.500 Euro (15 x 100 Euro) ausbezahlt, die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen. Sie erfolgt automatisch, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
- Erhöhung der maximalen Gesamtförderhöhe auf 39.000 Euro.
- Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen (von bisher 01.01.2020) bis 31.10.2020.
- Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gemäß §§166 ff IO sind künftig im Härtefall-Fonds anspruchsberechtigt.
- Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden berücksichtigt.
- Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (insbesondere keine Ruhendmeldung).
- Ebenso dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.
Quelle: Draxl.Raabe Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Wien
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