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BEISPIEL 2: Good News: Keine automatische Schließung bei Notbremse
Good News!
Lt. Gesetzesentwurf vom 13. April 2021 dürfen Friseure auch beim Eintreten der Bundesnotbremse geöffnet bleiben.
Folgende Regelungen gelten dann:
- FFP2-Masken Pflicht für alle Anwesenden im Salon
- Tagesaktueller Negativ-Test für alle Gäste
- Testangebots-Pflicht für das gesamte Team (Die Beschäftigten stehen jedoch lt. aktuellem Stand nicht in der Pflicht, sich testen zu lassen).
Quelle: Pressemitteilung des Zentralverbands des deutschen Friseurhandwerks / 13. April. 2021
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